Apple gewinnt Verfahren um aplestore.com
Wenn sich große Unternehmen Internet-Adressen sichern, dann wird häufig darauf geachtet, so genannte Vertipper-Domains ebenfalls zu registrieren. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass der Anwender seinen Tippfehler in der URL nicht bemerkt, auf
einer gleich gestalteten Seite landet und dort beispielsweise Kontodaten hinterlässt. Eine andere beliebte Vorgehensweise ist es, auf Seiten mit Vertipper-Domains Werbung zu schalten und so von Tippfehlern der Seitenbesucher zu profitieren. Apple hat in diesem Jahr schon mehrere Verfahren geführt, um in den Besitz solcher Adressen zu gelangen. In dieser Woche gewann Apple den Streit um die Domain aplestore.com, die in Polen angemeldet wurde und Werbung zeigte. Auch applle.com, applecom.com und appleprinters.com gehören inzwischen Apple.
Noch keine Entscheidung gibt es in den Fällen applestor.com, wwwitune.com,, wwwipodlounge.com, apple-9.com sowie verschiedenen Variationen von applemusic.com. Besonders interessiert ist Apple wohl aber an der Adresse iTunes.net, die derzeit ebenfalls nur auf eine reine Werbeseite führt und keine Inhalte bietet. Nach der Einführung des iTunes Music Stores im April 2003 musste Apple einige Anstrengungen unternehmen, um in den Besitz der wichtigen iTunes-Domains zu gelangen; was in fast allen Fällen glückte, gelang jedoch bei iTunes.net bislang nicht.
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