Apple vs. Microsoft im Fall "Marke App Store", die nächste Runde
Apple hatte kurz nach dem Start des App Stores im Juli 2008 direkt beantragt, die Marke "App Store" schützen zu lassen. Gegen
diesen Antrag legte Microsoft im Januar Widerspruch ein und argumentierte, man könne einen allgemeinen Gattungsbegriff wie diesen nicht schützen lassen. App Store stehe ganz allgemein für Dienste, die Downloads für Computer oder Mobilgeräte anbieten. Vor zwei Wochen erschien Apples nächste Stellungnahme. Wichtig sei, womit die Öffentlichkeit einen Begriff in Verbindung bringe. Im Falle des "App Stores" sei ganz klar festzustellen, dass es sich um keinen Gattungsbegriff handle, sondern "App Store" ganz eindeutig Apple zugeordnet werde. Wie es zu erwarten war, erfolgt jetzt eine weitere Antwort von Microsoft.
Apples Antrag sei zurückzuweisen. Der Grund dafür sind aber nicht inhaltliche Mängel. Stattdessen argumentiert Microsoft, dass gemäß gesetzlicher Vorgaben
Stellungnahmen höchstens 25 Seiten lang sein dürfen und in Schriftgröße 11 oder größer vorliegen müssen. Apple habe allerdings eine kleinere Schriftgröße gewählt und zudem 31 Seiten vorgelegt. Die vorgelegte Argumentation solle daher nicht anerkannt werden. Apple verschaffe sich durch Umgehung der Vorgaben auf widerrechtliche Weise Vorteile, indem mehr Argumente in jene Stellungnahme gequetscht werden, als eigentlich möglich wären. Es bleibt abzuwarten, ob Apple dieser Aufforderung nachkommt oder ob das Gericht Apples Schreiben dennoch anerkennt.
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