Düsseldorfer Landgericht bestätigt einstweiliges Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1
Nachdem das Düsseldorfer Landgericht vor einem Monat eine einstweilige Verfügung gegen den Import des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verhängt hatte, wurde dies nun in einer Nachverhandlung vom Gericht bestätigt und aufrecht gehalten. Samsung darf laut der Financial Times Deutschland auch weiterhin kein Galaxy Tab 10.1 nach Deutschland verkaufen. Das Gericht sieht auch weiterhin beim Samsung-Tablet eine Verletzung von Apples Geschmacksmuster-Rechten am iPad. Die Unterschiede im Detail, welche das Gericht zur Kenntnis nahm, würden nicht ausreichen, um die Übereinstimmungen beim Gesamteindruck aufzuheben.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung läuft bereits seit rund fünf Monaten. Im April hatte Apple die erste Patentklage gegen Samsung eingereicht und später um zusätzliche Samsung-Modelle erweitert. Im vorliegenden Fall geht es um Design, Aufmachung und Vermarktung der Samsung-Produkte. So heißt es von Apple,
Samsung kopiere bis ins kleinste Detail und gestalte sogar die Verpackungen nach Apples Vorbild. Der gute Ruf von Produkten wie iPad (und in einer anderen Klage auch iPhone) werde ausgenutzt, um mit Samsungs Produkten Erfolge zu feiern. Da Samsung bewusst Apples Produkte imitiere, anstatt einen eigenen unverwechselbaren Stil zu prägen, liege ein Markenrechtsverstoß vor, so Apple. Mittlerweile führen Apple und Samsung ihren Rechtsstreit in Australien, Deutschland, Großbritannien, Japan, den Niederlanden, Süd Korea und den USA.
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