Gericht bestätigt Push-Patent von Motorola gegen Apple
In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Apple und Google/Motorola bleibt die Push-Funktion für Apple-Kunden in Deutschland vorerst weiterhin deaktiviert. Nachdem Apple in Berufung ging, wurde nun das Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, wonach
Apple mit seinem iCloud-Dienst gegen ein Push-Patent von Motorola verstößt, welches die Übermittlung von Textnachrichten an Pager-Geräte beschreibt. Es handelt sich hierbei nicht um ein FRAND-Patent, sodass Motorola auch nicht gezwungen ist, das Patent in irgendeiner Weise an Apple zu lizenzieren. Um nicht den Verkauf von iPad, iPhone und iPod touch zu gefährden, muss Apple in Deutschland daher weiterhin auf die Push-Funktion für E-Mails verzichten. Hierzulande müssen Apple-Kunden auf die Intervall-Abfrage ausweichen, welche alle 15 Minuten die E-Mail-Konten auf neue Post hin prüft. Inwieweit Apple nun noch rechtlich gegen das Problem vorgehen kann, hängt von der Urteilsbegründung des Landesgerichts ab. Sofern das Landgericht die Patentverletzung in der Sache bestätigt und Apples Ausführungen als nicht überzeugend gewertet hat, dürften Push-E-Mails in Deutschland dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.
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