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In-App-Verkauf laut Lodsys von Apple bereits lizenziert

Vergangene Woche wurde bekannt, dass Lodsys mehrere App-Entwickler darauf hingewiesen hat, dass diese mit dem In-App-Verkauf gegen Patente von Lodsys verstoßen. App-Entwickler werden dazu aufgefordert, im Zuge einer Lizenzierung 0.575 Prozent ihres Umsatzes in den USA an Lodsys abzuführen. Bei einem Jahresumsatz von 1.000.000 US-Dollar würde dies eine Gebühr von 5.750 US-Dollar nach sich ziehen. Angeblich sollen sowohl Apple als auch Google und Microsoft die Lodsys-Patente bereits für ihre Produkte lizenziert haben. Allerdings umfassen diese Lizenzen nicht den In-App-Verkauf durch Dritthersteller, weswegen man nun von jedem App-Anbieter mit In-App-Verkauf noch einmal Lizenzgebühren einfordern will.

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Kommentare

yet another mac user16.05.11 17:09
Schlimm genug, dass man anscheinend in den USA jeden Scheiß patentieren kann. Noch schlimmer ist es wenn diese Patente wie im Falle dieser Abzocker-Firma nicht einmal selbst genutzt werden, sondern nur angemeldet werden, um sie dann teuer lizensieren zu können.
Echt traurig, dass es solche erbärmlichen Firmen wie Lodsys geben kann und diese scheinbar damit auch noch gut Geld verdienen können.
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DonQ
DonQ16.05.11 17:22
naja, 0,575 %, lohnt da gekünstelte aufregung ?

wäre ich so ein geldschinder, ich wäre dankbar das inapp käufe überhaupt legal sind
an apple a day, keeps the rats away…
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LeftfieldX16.05.11 17:31
Meiner Meinung nach ist Apple der Verkäufer der Apps. Der Nutzer zahlt schließlich auch an Apple und erhält von Apple einen Kaufbeleg.
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DonQ
DonQ16.05.11 17:42
fraglich ob da apple mitspielt und eben auf den produzenten verweist oder schlicht aus dem angebot nimmt.
an apple a day, keeps the rats away…
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ela16.05.11 17:42
Man müsste die Verträge mal genau lesen (alles in tollstem anwaltsenglisch) aber ich würde auch sagen, dass Apple als Verkäufer auftritt und dem Softwareentwickler eine Provision (70%) auszahlt.

Selbst wenn es nicht so wäre müsste eine solche Lösung gefunden werden. Apple müsste diese Gebühren dann für die USA-Verkäufe direkt abführen (im Namen des Entwicklers).
Oder soll jetzt jeder Entwickler selbst über die Verkaufsstatistiken gehen, 0,575% ausrechnen, einen Gutschriftsbeleg ausstellen (und verschicken; ggf. per Mail soweit Lodsys das akzeptiert) und dann diese Beträge ins Ausland überweisen? Auf welches Konto denn? Muss das auch jeder Entwickler selbst mit Lodsys besprechen? Auslandsüberweisungen sind verdammt teuer, etc.

Alles irgendwie nicht praktikabel.
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Tiger
Tiger16.05.11 19:56
LeftfieldX, ela
Falsch. Apple bietet nur die Plattform. Ebenso wie Ebay und Amazon. Verkäufer ist derjenige der die App anbietet, ebenso wie auf Ebay der Händler der Verkäufer ist.

Ebenso wie Ebay oder Amazon erhält Apple eine Verkaufsprovision für die Bereitstellung der Plattform und die Abwicklung der Bezahlung.

Apple hätte aber meiner Meinung nach den Entwicklern mitteilen müssen, dass bei In-App-Käufen Lizenzgebühren an den Patentinhaber bezahlt werden müssen. Schließlich wusste Apple ja offensichtlich davon, schließlich hat Apple ja bereits eine Lizenz.

Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, dass Apple eine Lizenz erwirbt die es nicht nur Apple sondern auch den Entwicklern erlaubt das Patent zu nutzen. Diese Lizenz wäre aber vermutlich deutlich teurer gewesen für Apple.

Am einfachsten wäre es wenn Apple diese Lizenzkosten automatisch berechnet und gesammelt an den Patentinhaber überweist. Sprich dass diese Lizenzkosten gleich automatisch dem jeweiligen Entwickler zusätzlich zur Verkaufsprovision abgezogen wird.
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o.wunder
o.wunder16.05.11 21:52
Dann muss Apple ja die 30% bedienen und der App Hersteller die 70%. Kompliziert
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DRAGONFLY17.05.11 13:05
@ Tiger:
Apple bietet nur die Plattform. Ebenso wie Ebay und Amazon.

das hast du dir jetzt einfach aus den Fingern gesogen.. Apple hat einen Shop aufgemacht und bietet darin nicht nur eigene Software an, sondern auch solche von Drittherstellern. Für die Verkaufsabwicklung und den Zugang zum Vertreibskanal behält Apple eine Kommission vom Verkaufspreis ein. Damit verhält sich Apple wie ein alltmodischer Kioskbesitzer, der ein paar Waren selbst bevorraten will und im übrigen auf Gutglück die Ware anderer vertreibt. Im Handelsrecht ist das der Tatbestand des Kommissionsgeschäfts, Apple = Kommissionär, Drittentwickler = Kommitent. Kaufvertrag kommt nur zwischen Apple und User zustande, zwischen Apple und Entwickler besteht kein Kauf, sondern ein Kommissionsverhältnis.

eBay hingegen verkauft nicht, sondern organisiert einen Marktplatz, so wie Wochenmarkt in der Satdt oder die Börse.
Amazon tut beides.
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