Samsung scheitert mit Antrag auf Verkaufsverbot des iPhone 4S in Italien
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung finden weiterhin mit unverminderter Härte an mehreren Fronten statt. Während Apple schon in mehreren Verfahren Siege einfahren konnte, scheitert Samsung bislang mit den eigenen Anträgen auf Verkaufsverbot des iPhones. So urteilte jetzt auch das in Mailand ansässige Gericht,
keinen Grund für eine Einstweilige Verfügung zu erkennen. Eine weitere Anhörung findet am 16. Dezember statt, bis dahin darf Apple das iPhone 4S weiterhin ganz regulär anbieten. Der Verkaufsstart erfolgt für italienische Kunden am morgigen Tag - zusammen mit 21 anderen Ländern, darunter auch Österreich und die Schweiz.
Samsung argumentierte, Apple verletze gültige Patente in den Bereichen Netzwerktechnologie und WCDMA (Wideband Code Division Multiple Access), weswegen der Vertrieb des Gerätes unverzüglich eingestellt werden müsse. Samsung hatte ähnliche Anträge auch in Australien, Frankreich und Japan eingereicht, bislang ebenfalls ohne Erfolg. Das französische Gericht traf noch keine Entscheidung, sondern verschob diese auf Mitte November - also Wochen nach dem bereits erfolgten Verkaufsstart in Frankreich.
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