Urteil im Fall "Verlorener iPhone-Prototyp": Keine Strafe für Gizmodo
Im vergangenen Jahr machte eine recht kuriose Geschichte Schlagzeilen. So
hatte ein Apple-Mitarbeiter sein iPhone 4 in einer Bar abgelegt (je nach Art der Schilderung wurde es entweder vergessen oder direkt gestohlen), über den Finder und eine Geldzahlung gelangte der Prototyp dann an Gizmodo. Bereits einen Tag nach Bekanntwerden hatte Apples Rechtsabteilung die Polizei eingeschaltet, offiziell die Herausgabe des Prototypen verlangt, kurze Zeit später liefen die polizeilichen Ermittlungen an. Auch einige namhafte Apple-Vertreter, darunter Steve Jobs, wurden zur Aussage vorgeladen. Jetzt gibt es das mit Spannung erwartete Urteil.
Für
Gawker, Betreiber von Gizmodo, ging dieses günstig aus. Das Gericht entschied, keine Strafe auszusprechen - in einer kurz darauf erfolgenden Stellungnahme zeigte sich Gizmodo sehr zufrieden. Nicht so glimpflich kommen wohl Hogan und Wallover davon, jene beiden Personen, die den Prototypen gefunden und weiterverkauft hatten. Der Richter sah es als erwiesen an, dass verlorenes Gut unterschlagen und zweckentfremdet wurde. Bei Hogan heißt es in der Erklärung, es handle sich um einen "verlorenen" Gegenstand, bei Wallover ist zusätzlich die Rede vom Besitz "gestohlenen" Eigentums. Am 25. August erfolgt die Verlesung des Urteils. Möglich ist eine Haftstrafe von bis zu 12 Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar.
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