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Verbraucherschützer mahnen Apple wegen der AppleCare-Angebote ab

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurde Apple wegen der Apple-Care-Angebote abgemahnt. In den Abmahnungen von elf europäischen Verbraucherorganisationen wird kritisiert, dass Apple mit seiner gebührenpflichtigen Herstellergarantie Kunden in die Irre führt, weil in diesem Zusammenhang nicht ausreichend auf bestehende Gewährleistungsrechte hingewiesen wird. Apple gewährt ein Jahr Garantie und ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden für zwei Jahre nach Übergabe der Ware eine Gewährleistung auf die wesentlichen Funktionen einzuräumen. Auf dieses Recht müssen Hersteller unabhängig von Garantien deutlich hinweisen. Nach Ansicht der Verbraucherverbände unterschlägt dies Apple bei der Werbung für Apple Care, sodass für Kunden der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung zu haben. Neben den Verbraucherzentralen in Deutschland haben noch Organisationen in Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien Apple abgemahnt. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC koordiniert.

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Kommentare

thomas b.
thomas b.19.03.12 15:26
Die Verbraucherschützer sollten aber auch darauf hinweisen, dass man sich bei Computern die ges. Gewährleistung im zweiten Jahr oft sonst wo hinschieben kann, da man dann selbst in der Beweispflicht für den Sachmangel ist. (Leidvolle eigene Erfahrung mit einem 17" MBP)
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vengeance19.03.12 15:26
Buahahaha, Apple und die "Garantie" und die "Gewährleistung". Von "Gewährleistung" war noch nie die Rede bei Apple. Versucht das mal der Hotline beizubringen. Ich machs kurz: Kein AppleCare, kein Support. Daran wird auch diese Diskussion nichts ändern.
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dynax7419.03.12 15:28
Danach hätte doch jeder der ein iPhone kauft 2 Jahre gesetzliche Garantie oder?
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Thunderson
Thunderson19.03.12 15:29
vengeance:
Genau so ist es. Apple hat mir zwar letzte Woche anstandslos mein iPhone 4S getauscht wegen eines Defektes, der Hotline-Mitarbeiter wollte mir aber 5 mal AppleCare dazu verkaufen.
Treibt der Krieg den Menschen zum Äußersten oder treibt das Äußerste den Menschen zum Krieg?
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khani
khani19.03.12 15:37
@dynax74:

Nein, jeder der ein iPhone kauft hat 2 Jahre Gewährleistung.
Aber Gewährleistung ungleich Garantie, wie schon oben beschrieben, liegt die Beweispflicht eines Fehlers nach 6 Monaten beim Käufer. Sprich der Käufer muss nach 6 Monaten nachweisen, dass das iPhone Display schon am ersten Tag einen Sprung hatte (als Bsp.)
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Raziel119.03.12 15:37
Für die Gewährleistung ist erstens nicht der Hersteller sondern der Händler (was je nach Kauf natürlich auch Apple sein kann) verantwortlich und zweitens ist diese absolut wertlos, da sie nach bereits 6 Monaten nicht mehr durchsetzbar ist. Ue Gewährleistung ist daher für Kunden ein Witz
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Raziel119.03.12 15:44
Nochmal als Nachtrag bevor Fragen auftauchen: Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Kunde nach 6 Monaten dem Händler beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestanden hat. Also nicht nur das der Kunde den Beweis erbringen muss, nein er muss auch beweisen das der Fehler/die Ursache schon beim Kauf vorhanden war und nicht erst im laufe der Zeit entstanden ist. Dies ist selbstverständlich nicht umsetzbar....
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Kovu
Kovu19.03.12 15:46
D.h. Apple soll die Kunden darüber aufklären, dass man sich mit Gewährleistung den Arsch abwischen kann und diese rein gar nichts hilft, wenn man einen Defekt hat.

Sehr sinnvoll, liebe "Verbraucherschützer".
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Schens
Schens19.03.12 15:47
Durch die Beweislastumkehr ein frommer Wunsch.
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Aerosail19.03.12 15:47
Um mal zum Thema zurückzukommen:

Zeit wurds das Apple deswegen abgemahnt wurde!

Trotzdem glaube ich, dass man nach der Garantiezeit nur mit anwaltlicher Hilfe die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Zum Glück hab ich sowas in der Familie...
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Mac519.03.12 15:49
Irgendwie traurig das es hier niemand peilt, in Deutschland gibt es eine gesetzliche Garantie für sämtliche käufliche Artikel, ausgenommen Lebensmittel natürlich, die Gewährleistung sprich Garantie liegt nicht beim Händler, sondern beim Hersteller, wer sich von Apple abzocken läßt ist selber schuld, auch Apple hat sich daran zu halten, falls sie es nicht tun, würde ich notfalls einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten. Ja, Kidis, es ist egal ob es nun ein iPhone, iPod oder ein Macbook ist!
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Mac519.03.12 15:51
Und hatte ich vergessen zu schreiben die Garantiezeit bzw. Gewährleistung
sind in Deutschland zwei Jahre und nicht das, was Apple gerne hätte!
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Corky
Corky19.03.12 15:57
Mac5
Irgendwie traurig das es hier niemand peilt, in Deutschland gibt es eine gesetzliche Garantie für sämtliche käufliche Artikel, ausgenommen Lebensmittel natürlich, die Gewährleistung sprich Garantie liegt nicht beim Händler, sondern beim Hersteller, wer sich von Apple abzocken läßt ist selber schuld, auch Apple hat sich daran zu halten, falls sie es nicht tun, würde ich notfalls einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten. Ja, Kidis, es ist egal ob es nun ein iPhone, iPod oder ein Macbook ist!

Und hatte ich vergessen zu schreiben die Garantiezeit bzw. Gewährleistung
sind in Deutschland zwei Jahre und nicht das, was Apple gerne hätte!

Und solange es Leute wie dich gibt, die so einen Schmarrn ins Internet schreiben. wird es nie Klarheit geben zwischen Garantie und Gewährleistung.

Was gesetzlich Festgelegt ist, sind 2 jahre Gewährleistung. Genau hier gilt allerdings nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Das heißt als Verbraucher musst du ab dem 7ten Monat beweisen das dieser defekt ein Herstellungsfehler darstellt.
Informiere dich doch bitte zu Gewährleistung, bevor du so einen Mist schreibst.

Garantie ist vom Hersteller freiwillig und auch dieser kann die dauer dieser festlegen.
Und bevor jetzt wieder alle meckern das diese bei Apple ja achso kurz ist, die wenigsten Hersteller bieten tatsächlich von Haus aus 2 oder 3 Jahre Garantie (oder gar länger....).
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[ezi0n]19.03.12 16:00
man sollte auch betrachten, dass man die garantie nicht überall in anspruch nehmen kann. bei apple care kann ich dies in jedem laden in der welt machen, problemlos, genauso wie den support am telefon nerven ... dies gibt es so in diesem umfang rein rechtlich nirgends ...
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Megaseppl19.03.12 16:05
Irgendwie traurig das es hier niemand peilt, in Deutschland gibt es eine gesetzliche Garantie für sämtliche käufliche Artikel, ausgenommen Lebensmittel natürlich, die Gewährleistung sprich Garantie liegt nicht beim Händle

Wooaaaah. Hör' auf den die Begriffe Gewährleistung und Garantie zu vermischen.
Die Gewährleistung ist keine Garantie!

Ja, man hat als Privatkunde eine 2-jährige Gewährleistung (wobei selbst dieser Begriff nicht mehr korrekt ist, denn es heißt mittlerweile "Mängelrecht"/"Mängelfolgenrecht"/"Mängelhaftung".
Dieses Recht hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Und hatte ich vergessen zu schreiben die Garantiezeit bzw. Gewährleistung
sind in Deutschland zwei Jahre und nicht das, was Apple gerne hätte!
Apple schreibt nirgends dass die Gewährleistung nur ein halbes Jahr gilt, sondern dass die Garantie mit AppleCare verlängert (und verbessert) werden kann. Eine Garantie ist _nicht_ gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung - sowohl in Art, Umfang und Dauer.
Die gesetzliche Gewährleistung ist in den AGB von Apple beschrieben.
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Cabriolicious19.03.12 16:07
Moment: Garantie und Gewährleistung sind 2 verschiedene Paar Schuhe:

Laut EU-Recht muss jeder Hersteller dem Kunden 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung gewähren.
Die Garantie läuft gleichzeitig mit dem 1. Jahr Gewährleistung.


(wobei die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung ab dem 2ten Jahr eintritt (heißt: ich muss Apple nachweisen, dass der Defekt schon bei Auslieferung bestanden hat meistens unmöglich).
Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung des Herstellers.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege...
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Kovu
Kovu19.03.12 16:09
Lediglich falsch ist, dass man gesetzlich 1 Jahr Garantie hat. Selbst das ist immer freiwillig.
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khani
khani19.03.12 16:12
Eigentlich ist eine bessere Aufklärung verkaufsfördernd, weil dem Kunden dann ein Licht aufgehen sollte, dass Gewährleistung nicht heißt, "in 1,5Jahren kann ich es ja noch tauschen".
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thomas b.
thomas b.19.03.12 16:15
Kovu: Vom Gesetz her hat man gar keine Garantie.

Zitat:
...sodass für Kunden der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung zu haben.

Praktisch gesehen ist das ja leider auch genau so.
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Marcel Bresink19.03.12 16:16
Korrigiert mich wenn ich falsch liege...

Nun ja, es sind drei Fehler in Deinem Beitrag:
1) Kein Hersteller muss Garantie geben.
2) Gewährleistung wird vom Händler erbracht, nicht vom Hersteller.
3) Die Beweislastumkehr gilt bereits nach 6 Monaten.
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Megaseppl19.03.12 16:16
khani: Genau so wichtig wie dem Verbraucher beizubringen dass 14-tägiges Rückgaberecht i.d.R. im Fernabsatz gilt, nicht jedoch grundsätzlich im Einzelhandel. Beides Klassiker bei denen die meisten Menschen leider keine Ahnung von der Sachlage haben, oder schlimmer noch: Gefährliches Halbwissen.
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thomas b.
thomas b.19.03.12 16:23
Megaseppl: Dazu kommt noch, dass manche Verkäufer im Einzelhandel den Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation nicht kennen. Experten allerorten.
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qmunity19.03.12 16:25
Mein iPhone 4 wurde wegen eines Hardwaredefekts, der nach 13 Monaten plötzlich auftrat, problemlos von Apple getauscht.

Gewährleistung ist schon was wert. Nein, ich habe/hatte kein AppleCare.
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roadrunnerhagen19.03.12 16:29
Hier sind die Verbraucherschützer mal wieder auf dem Holzweg.

Apple gibt nur eine Garantie. Jeder Automarke gibt eine Garantie. Samsung gibt auch eine Garantie auf die Geräte. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder der Hersteller.

Die Gewährleistung muss Dein Händler leisten. Im ersten halben Jahr ist das alles kein Problem. Aber nach einem halben Jahr muss der Endverbraucher beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Nur wenn Apple als Händler auftritt, dann ist Apple als Händler Gewährleistungspflichtig. Dann aber auch nur der Apple Shop, bei dem Du das Produkt gekauft hast.

Die Abmahnung ist von daher ohne Belang. Apple sagt ja nicht, dass es nur ein jahr Gewährleistung gibt.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
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Turm
Turm19.03.12 16:29
Gewährleistung funktioniert auch bei Apple:
Man muss nur in den Applestore gehen und ein wenig laut an der Genusbar werden und schon geht das durch.
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roadrunnerhagen19.03.12 16:35
Als Anmerkung noch: Natürlich hat der Händler auch einen Anspruch auf Gewährleistung des Lieferanten. Das heisst, dass der Händler sich seine Ansprüche beim Lieferanten geltend macht.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
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ma_hovina
ma_hovina19.03.12 16:37
applecare (nur nebenbei) ist die BESTE garantie die ich in anspruch genommen habe. wir haben sie für jedes apple gerät dazugekauft und wir haben eine menge davon.
dagegen ist zb. die gravis garantie meistens für den arsch weil ich (und die freunde) immer erstmal "stundenlange" diskussionen mit den service-mitarbeitern führen müssten bis sie sich dazu entschlossen haben diese auch zu gewähren.
und wenn der gravis als händler bei der hauseigenen garantie so viel stress macht, könnt ihr euch vorstellen wie man die gewährleistung durchboxen kann: GARNICHT!
deswegen greift zuerst die >freiwillige< ein-jahr-garantie von apple bevor man die gewährleistung überhaupt in anspruch nehmen kann.

die einzige ausnahme die ich kenne, sind die verfärbungen des gehäuse bei den iBooks, da war es klar dass das problem von anfang an bestand und sich erst im laufe der zeit gezeigt hat. eventuell sind die verfärbungen der iMac-displays auch unter gewährleistung durchzuboxen, das weiss ich aber nicht weil ich in den fällen von 3 iMacs immer die applecare in anspruch genommen habe.
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fynns1996@aol.com19.03.12 16:42
Spannend, dieser Gewährleistungs und Garantie Kommentar-Krieg. Schade, dass ich kein Popcorn hier habe. Allerdings spricht Apple immer von einer Verlängerung der Garantiezeit und nicht, dass nach einem Jahr schon alles mit Gewährleistung vorbei ist. Es sollte lieber gegen diese Beweislastumkehr nach 6 Monaten vorgegangen werden, denn wie will man beweisen, wenn nach 10 Monaten das iMac Display anfängt zu flimmern, dass das bei der Herstellung schon falsch war und man darf den iMac nicht mal öffnen, um dann zu zeigen, dass der Fehler im inneren liegt.
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Marcel Bresink19.03.12 16:50
Leute, bei dieser Sache geht es nur um die Frage des unlauteren Wettbewerbs in der Werbung für AppleCare.

Im Moment lautet die Aussage von Apple, die nur im Kleingedruckten zu finden ist: "Die Vorteile des AppleCare Protection Plan gelten zusätzlich zu den im jeweiligen Land geltenden Verbraucherschutzgesetzen." Außerdem gibt es eine Grafik der Laufzeiten, in der von Gewährleistung nirgendwo die Rede ist.

Dieses Vorgehem wird in Europa als unzulässig empfunden. Eine zulässige Formulierung, wie sie auch von anderen Anbietern verwendet wird, wäre "Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt".
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fabisworld
fabisworld19.03.12 17:06
Marcel

Danke für diese angenehm sachliche Klarstellung!
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