Verbraucherschützer mahnen Apple wegen der AppleCare-Angebote ab
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurde Apple wegen der Apple-Care-Angebote abgemahnt. In den Abmahnungen von elf europäischen Verbraucherorganisationen wird kritisiert, dass Apple mit seiner gebührenpflichtigen Herstellergarantie Kunden in die Irre führt, weil in diesem Zusammenhang nicht ausreichend auf bestehende Gewährleistungsrechte hingewiesen wird. Apple gewährt ein Jahr Garantie und ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden für zwei Jahre nach Übergabe der Ware eine Gewährleistung auf die wesentlichen Funktionen einzuräumen. Auf dieses Recht müssen Hersteller unabhängig von Garantien deutlich hinweisen. Nach Ansicht der Verbraucherverbände unterschlägt dies Apple bei der Werbung für Apple Care, sodass für Kunden
der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung zu haben. Neben den Verbraucherzentralen in Deutschland haben noch Organisationen in Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien Apple abgemahnt. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC koordiniert.
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