YouTube unterliegt der GEMA vor Gericht und muss bestimmte Inhalte entfernen
Im Januar gab Google bekannt, dass pro Minute rund 60 Stunden neues Videomaterial auf YouTube hochgeladen werden. Darunter befinden sich aber auch zahlreiche Inhalte, bei denen die Urheberrechte nicht beim YouTube-Benutzer liegen. Die
GEMA stört sich schon seit längerer Zeit daran, dass urheberrechtlich geschützte Musik über YouTube gehört werden kann, beispielsweise auch dann, wenn Benutzer ihr Video mit Hintergrundmusik unterlegen. YouTube unternimmt einige Anstrengungen, um urheberrechtlich geschütztes Material zu erkennen und Rechtsverletzungen zu minimieren. Die deutsche Ausgabe von YouTube zeigt daher häufig beim Aufruf eines Clips an, die Wiedergabe sei nicht möglich, "da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden". Dies funktioniert aber nicht immer zuverlässig; bzw. in den Augen der GEMA nicht zuverlässig genug. Zwar konnten sich GEMA und YouTube vor wenigen Jahren vorläufig auf ein Lizenzmodell einigen, dieses ist aber 2009 ausgelaufen und eine neuerliche Einigung scheiterte.
Das Landgericht Hamburg musste jetzt in mehreren konkreten Fällen entscheiden, es ging um bestimmte Titel, die der GEMA-Klage zufolge von YouTube entfernt und den Besuchern nicht mehr zugänglich gemacht werden sollen. Die GEMA konnte sich mit den Forderungen durchsetzen, wenngleich noch darüber gestritten wird, ob es sich dabei um ein Einzelfallurteil handelt, oder ob es weiterreichende Bedeutung erhalten wird. Generell muss die Frage geklärt werden, ob YouTube ein Anbieter von Inhalten ist oder ob es sich nur um eine Hosting-Plattform handelt. Der Richter am Landgericht befand, dass YouTube für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden kann, weswegen gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden müsse. Bei weiteren Zuwiderhandlungen werden Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro verhängt.
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